Strafrecht - "Strafmass Tabelle" Strassenverkehr

Die stets wiederkehrende Frage nach dem Strafmass ist nicht durch einfache Wiedergabe einer tabellarischen Auflistung zu beantworten, da das Strafmass anhand verschiedener im Einzelfall zu berücksichtigender Faktoren zu prüfen ist. Gleichwohl dienen solche Strafmasstabellen einem ersten Überblick, so dass diverse Urteile als Anhaltspunkt beigezogen werden können. Hier werden Entscheidungen aus dem Bereich des Strassenverkehrs mitgeteilt:
Tatvorwurf - Vorstrafen/Besonderheiten - Ergebnis - Gericht
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt Hoher Sachschaden, 0,81 Promille 40 Tagessätze zu 40 €, Entzug Fahrerlaubnis 6 Monate (mit Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge) AG Frankfurt am Main
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt 1,74 Promille 30 Tagessätze Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, Führerscheinentzug AG Blomberg
Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung Keine Vorstrafen, 1,42 Promille 45 Tagessätze Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, gesamt 15 Monate Führerscheinentzug AG Detmold
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt Vorstrafe, 1,32 Promille 50 Tagessätze Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, gesamt 8 Monate Führerscheinentzug AG Lüdinghausen
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt Keine, 1,15 Promille 35 Tagessätze Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, gesamt 10 Monate Führerscheinentzug AG Lüdinghausen
Fahrlässige Trunkenheitsfahrt Keine, 1,13 Promille 35 Tagessätze Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, insgesamt 6 Monate Führerscheinentzug AG Lüdinghausen
Fahren ohne Fahrerlaubnis Sieben Vorstrafen (einschlägig) 4 Mon. Freiheitsstrafe AG Detmold
Körperverletzung und fahrlässige Trunkenheitsfahrt Keine, 1,11 Promille 6 Monate zwei Wochen, Entzug des Führerscheins, gesamt 8 Monate Führerscheinentzug AG Rheinbach
Diebstahl in drei Fällen sowie vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung Professionelle Vorgehen, Begleitschäden
wertvolle Beute
einschlägige Vorstrafen
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten für den 1. Angeklagten.
Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 2 Jahren 6 Monaten.
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten für den 2. Angeklagten 
LG Münster
Fahrlässige Tötung Keine, Handytelefonat 1 Jahr 6 Monate auf Bew. AG Düsseldorf


Ich verteidige im Strafrecht insbesonder auf folgenden Gebieten:
  • IT-Strafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Strafverfahrensrecht
  • Körperverletzungen
  • Kapitalstraftaten
  • Jugendstrafrecht

Audiobeitrag Bussgeld / LKw Verstoss Lenkzeit Parkplatznot*

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