Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutz muss grundsätzlich als Schutz vor der missbräuchlicher Datenverarbeitung, dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, dem Schutz des Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre verstanden werden. Jeder Mensch soll eigenständig entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Die Tendenz zum sog. gläsernen Menschen bedarf einer reglementierten Einwirkung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt deutliche Schranken und zeigt zwingende Verfahrensweisen auf, die es einzuhalten gilt.

Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere (§ 4g BDSG) 1. die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen; zu diesem Zweck ist er über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu unterrichten, 2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.

Weiterhin berät er in Fragen des Datenschutzes und führt er Schulungen der Mitarbeiter durch. Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen? § 4f BDSG regelt die Fälle, wann dies zwingend notwendig, d.h. gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gerne bin ich Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben behilflich, stehe als externer Datenschutzbeauftragter und/oder für die Schulungen Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung. Zudem bilde ich externe Datenschutzbeauftragte aus. Bitte erfragen Sie allgemeine und individuelle Schulungszeiten.

  • Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (nach § 4 f Abs. 2 BDSG), Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382 / 6646
    Internet: www.ra-schmelzer.de, E-Mail: kanzlei@ra-schmelzer.de