Marken- und Wettbewerbsrecht - EDV- und Internetrecht

Die Kanzlei Dr. Schmelzer vertritt Mandanten auf dem Gebiet des Markenrechts sowie des Kennzeichen- und Geschmacksmusterrechts in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Marken sind gerade als Marketinginstrumente von erheblicher Bedeutung und stellen seit der Umsetzung der Markenrechtsrichtlinie der Europäischen Union einen eigenständigen Vermögenswert dar.

Durch das neue Markenrecht wurden die Möglichkeiten des Markenschutzes erweitert und die Registrierung neuer Markentypen wie Hörzeichen und dreidimensionaler Darstellungen möglich gemacht. Für Unternehmen und Unternehmer ist der eigene Name oder der Name eines angebotenen Produkts von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung, um sich erfolgreich am Markt behaupten und von Konkurrenten abheben zu können.

Ein relativ einfacher und wirksamer Schutz des eigenen Firmen- oder Produktnamens lässt sich häufig durch eine möglichst frühzeitige Eintragung in das Markenregister erzielen. Häufig macht es deswegen auch Sinn, Begriffe rechtzeitig international als Marke schützen zu lassen, um spätere Aktivitäten im Ausland abzusichern.

Die Anmeldung einer Marke gibt dem Anmeldenden einen umfassenden Schutz des angemeldeten Namens, Zeichens oder Logos für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Tag der Markenanmeldung, sobald diese in das Markenregister eingetragen worden ist. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Schutz wiederum um 10 Jahre verlängert werden. Der Schutz einer Marke in Deutschland wird durch eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erreicht.

Das Wettbewerbsrecht regelt alle Fragen, die das Verhalten von Unternehmen und Gewerbetreibenden bei der Kundenwerbung und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen. Es wird maßgeblich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und beinhaltet sowohl Regelungen zum Schutz von Unternehmen und Gewerbetreibenden vor unlauteren Wettbewerbern als auch verbraucherschützende Regelungen.

Das UWG überlässt es den im Wettbewerb zueinander stehenden Unternehmen und bestimmten Verbänden und Vereinen, für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften untereinander zu sorgen. Daneben enthält es aber auch einige strafrechtliche Bestimmungen.