FAQ
- Frequently Asked Questions,
engl.
für häufig
gestellte Fragen.
Eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den
dazugehörigen Antworten zum Thema Privatinsolvenz.
Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
In der BRD
wurde im Jahre 1999 die Konkursordnung (KO) durch das Insolvenzrecht, namentlich durch die
Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.
In der Insolvenzordnung ist das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt.
Welche Besonderheiten bestehen im Verbraucherinsolvenzverfahren?
Nach
Abschluss des Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der sog. Restschuldbefreiung
die Befreiung sämtlicher (nicht
erfüllten) Verbindlichkeiten erreicht werden.
Welche
Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Dies regelt § 304 InsO.
Danach gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren
für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Zudem gilt es für solche (zuvor) „Selbstständige“, die weniger als 20 Gläubiger und
keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.
Wie ist das Verfahren gegliedert?
Regelmäßig ist das Verfahren in 4 Stufen gegliedert:
-
Versuch einer
außergerichtlichen Einigung
-
Gerichtliches
Schuldenbereinigungsverfahren
-
Vereinfachtes
Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz)
-
Verfahren der
Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode
Wie
verläuft die außergerichtliche Einigung?
Der Schuldner
versucht unter Vorlage eines
Schuldenbereinigungsplans, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über eine
Rückzahlung der Schulden zu einigen.
Diese
Stufe kann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine öffentlich
anerkannte Schuldnerberatungsstelle betreut wenden. Diese sind berechtigt, dem
Schuldner die für den weiteren Verlauf
des Insolvenzverfahrens nötige Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs
einer außergerichtlichen Einigung auszustellen.
Im
Schuldenbereinigungsplan werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Schuldners
aufgelistet. Wird dieser Plan von mindestens einem der Gläubiger abgelehnt oder
betreibt ein Gläubiger nach Zustellung des Plans weiter die
Zwangsvollstreckung, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert.
Gelingt
eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger ist das
Verfahren an dieser Stelle beendet. Die weitere Abwicklung der
Verbindlichkeiten verläuft dann entsprechend dem aufgestellten dem
Schuldenbereinigungsplan. Anderenfalls wird die Bescheinigung des Scheiterns
ausgestellt.
Wie können die Kosten
für den Versuch der außergerichtliche Einigung aufgebracht werden?
Sofern
der Schuldner nicht über die finanziellen Mittel zur Zahlung des Anwaltes
verfügt, kann er ggf. bei dem zuständigen Amtsgericht einen sog.
Beratungshilfeschein beantragen.
Wann
wird die Restschuldbefreiung versagt?
Gründe zu Versagung der
Restschuldbefreiung sind im weitestgehend Gesetz geregelt, insbesondere führen
folgende Gründe zur Versagung:
- rechtskräftige Verurteilung des
Schuldners aufgrund einer Insolvenzstraftat.
- falsche Angaben über wirtschaftliche
Verhältnisse, um Leistungen und Kredite zu erhalten
oder Zahlungen auszusetzen.
- Verschwendung von Vermögen und somit
unnötig gemachte Schulden.
- Verletzung von Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten.
- Erhalt oder Versagung einer
Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
Sind
Spesen pfändbar; müssen diese an den Treuhänder „abgegeben“ werden?
Der pfändbaren Betrag ist vom
Nettoeinkommen (Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) zu ermitteln.
Vor Anwendung der sog. Pfändungstabelle sind zudem gesetzliche bestimmte
unpfändbaren Lohnanteile auszuklammern:
-
Spesen und (sonstige) Aufwandsentschädigungen
-
hälftige Überstundenvergütung (brutto)
-
die Hälfte des Weihnachtsgeldes (maximal 500 €)
-
ein (zusätzliches) Urlaubsgeld
-
Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen sowie Treueprämien
-
monatliche Leistungen auf vermögenswirksame (Spar-)Verträge
Siehe weitere Tipps auch auf Rechtsanwalt Schmelzer Ahlen
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