Arbeitsrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht / Kündigungsschutzklage
Fachanwalt Dr. Schmelzer führt Ihre Kündigungsschutzklage. Nach Besprechung und Erörterung der Angelegenheit reichen wir Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht ein. Die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage beträgt regelmäßig 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Einzelfälle werden nach eingehender Beratung bewertet und ggf. werden weitere notwendige Anträge gestellt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmelzer berät und vertritt bundesweit kleine bis mittelständische Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Schmelzer ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten Deutschlands, allen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Berater eines regionalen und überregionalen Mandantenkreises verschiedener Branchen. Mitglied eines festen Netzwerks von Anwaltskanzleien in Deutschland (u.a. München, Hamburg, Leipzig, Bielefeld, Dresden, Berlin, Frankfurt), durch die eine flächendeckende Vertretung gewährleistet wird.